Berufsbild
Die Aufgaben einer staatlich anerkannten AltenpflegerIn
umfassen insbesondere:
- die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechend, umfassende Pflege
- die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung
- die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
- die umfassende Begleitung Sterbender
- die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkraft sind
- die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger