Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind:
- persönliche und gesundheitliche Eignung
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
- Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer